Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Die jährliche Schonzeit dauert in der Mosel und in der Sauer vom 1. März bis einschließlich 14. Juni; in der Our vom 1. Januar bis einschließlich 31. März. Während dieser Zeiten ist jeglicher Fischfang verboten.
Waldfreibad - treffender konnte der Name für dieses herrliche Freibad am Rande der Waldstadt Prüm nicht gewählt werden. Überall umgibt den Badegast “Natur pur”. Großzügige Liegewiesen und attraktive Sportfelder bilden das Umfeld der Wasserbecken.