Wasserbillig
Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Die jährliche Schonzeit dauert in der Mosel und in der Sauer vom 1. März bis einschließlich 14. Juni; in der Our vom 1. Januar bis einschließlich 31. März. Während dieser Zeiten ist jeglicher Fischfang verboten.
Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein.
Die jährliche Schonzeit dauert in der Mosel und in der Sauer vom 1. März bis einschließlich 14. Juni; in der Our vom 1. Januar bis einschließlich 31. März. Während dieser Zeiten ist jeglicher Fischfang verboten.
Angelscheine können Sie in unserer Tourist Information in Langsur erwerben.
Preise:
Jahreserlaubnisschein als Uferschein: 15 €, als Nachenschein: 40 €
Monatserlaubnisschein als Uferschein: 10 €, als Nachenschein: 25 €
Wochenerlaubnisschein als Uferschein: 5 €; als Nachenschein: 10 €
Weitere Informationen können Sie der Landesverordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern entnehmen, welche ebenso bei uns erhältlich ist.
siehe pdf mit den Bestimmungen
Montag | 07:00 - 19:00 |
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Dienstag | 07:00 - 19:00 |
Mittwoch | 07:00 - 19:00 |
Donnerstag | 07:00 - 19:00 |
Freitag | 07:00 - 19:00 |
Samstag | 07:00 - 19:00 |
Sonntag | 07:00 - 19:00 |
Montag | 05:00 - 23:00 |
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Dienstag | 05:00 - 23:00 |
Mittwoch | 05:00 - 23:00 |
Donnerstag | 05:00 - 23:00 |
Freitag | 05:00 - 23:00 |
Samstag | 05:00 - 23:00 |
Sonntag | 05:00 - 23:00 |
Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information
Moselstr. 1
Langsur-Wasserbilligerbrück