Galgenkreuz Dreis

Dreis

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Bei dem aus dem Jahre 1599 stammenden Galgenkreuz handelt es sich nicht nur um das mit Abstand älteste Wegekreuz auf Dreiser Gemarkung, sondern auch um das einzige, für das kein sakraler, sondern ein hoheitsrechtlicher Hintergrund angenommen werden muss.
Am ursprünglichen Standort des Dreiser Hochgerichts an der sogenannten Galgenbrücke, unterhalb der Tennisplätze, stand es einst als äußeres Zeichen der hohen Gerichtsbarkeit, die der Abt des Klosters Echternach in Dreis ausübte.
Hier wurde es Zeuge einiger historisch belegter Hinrichtungen, aber auch einer ca. zweihundert Jahre andauernden Fehde zwischen Echternach auf der einen Seite und den selbstbewussten und aufmüpfigen Dreiser Bürgern auf der anderen, die mehrmals den Galgen umlegten um ihn an anderer Stelle wieder aufzurichten. Damit dokumentierte man den eigenen Anspruch auf Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit, die man vorübergehend auch ausübte.
Erst im Jahr 1683 wurde der Zwist vom Reichskammergericht endgültig zugunsten Echternachs entschieden.

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