Hochwasserfolgen + Coronavirus: Aktuelle Informationen zum Urlaub in der Eifel | Informationen | Urlaub Eifel

Aktuelle Informationen zum Urlaub in der Eifel: Coronaregeln + Hochwasserfolgen

Vielleicht haben Sie noch die Bilder der Überschwemmungen in der Nacht des 14. Juli 2021 in der Eifel und im Ahrtal vor Augen und fragen sich, ob ein Urlaub in der Eifel angebracht und möglich ist?
Das kann mit einem klaren Ja beantwortet werden.

Die starken Regenfälle haben nur punktuell für Schäden gesorgt. Der große Teil der Eifel ist komplett verschont geblieben. In den stark betroffenen Orten Euskirchen, Bad Münstereifel und Gemünd ebenso wie im unteren Ahrtal laufen die Wiederaufbauarbeiten. Hier ist noch mit Behinderungen und stärkeren Einschränkungen im Angebot zu rechnen. An der Wiederherstellung der Bahnlinie Köln - Trier wird mit Hochdruck gearbeitet. Als Ersatz sind Busverbindungen eingerichtet. 
Der Ahr-Radweg ist aktuell nicht befahrbar mit Ausnahme des Abschnitts von der Quelle bis nach Ahrdorf. Auf dem Kyll-Radweg ist der südliche Teil zwischen Hüttingen und Trier-Ehrang gesperrt. Der Fernwanderweg Eifelsteig ist bewanderbar, lediglich die Etappe 14 ist aktuell noch verkürzt. 

  • Eine funktionierende Infrastruktur, Ausflugsziele, Hotels und Restaurants sind also bis auf ganz wenige Ausnahmen in der gesamten Eifel problemlos verfügbar. 
  • Rad- und Wanderwege wurden überprüft und kleinere Schäden beseitigt, wo nötig, wurden Umleitungen eingerichtet und ausgeschildert. Damit sind sichere Touren in der Eifel wieder sorglos möglich. 
  • Über Ausflugsmöglichkeiten in die Gemeinde entlang der Ahr zwischen Altenahr und dem Rhein gibt die Ahrtal-Tourismus Auskunft auf der Webseite www.ahrtal.de
     

Die Gastgeberinnen und Gastgeber der Eifel, egal ob Unterkunft, Gastronomie oder Ausflugsziel freuen sich auf Gäste. Seien Sie uns Herzlich Willkommen!

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Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit Corona:

Liebe Gäste,

Die Eifel liegt in Nordrhein-Westfalen (NRW) und in Rheinland-Pfalz (RLP). Somit gelten die jeweiligen Landesverordnungen:

Rheinland-Pfalz:


Nordrhein-Westfalen:

 



Weitere Informationen:

 



Sollten wir eine gebuchte Pauschalreise aufgrund von coronabedingten Reisebeschränkungen absagen müssen, erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen vollständig von uns zurück. 
Für krankheitsbedingte Absagen empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (inkl. Ergänzungsversicherung Covid19).

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