Ferienwohnung Bläser
Ferienwohnung / Appartement, Niederdürenbach/Hain
Herzlich Willkommen in der ****Ferienwohnung in der Ferienregion Laacher See.
Ich lade Sie ein zu einem Urlaub am Fuße der Burg Olbrück, für eine Zeit voller Ruhe und Erholung.
Aber auch für entdeckungsfreudige Gäste bietet die Eifel viel Raum für Erlebnisse in einer einzigartigen Natur mit ihrer vielfältigen Vegetation und Geologie.
In unmittelbarer Nähe bieten Ausflugsziele abwechslungsreiche Ferien. Oder genießen Sie einfach eine Bahnfahrt mit dem Vulkanexpress durch das romantische Brohltal.
Familien mit Kindern sind gerne Willkommen.
Die Ferienwohnung ist familienfreundlich und hell eingerichtet. Hinter dem Haus befindet sich ein großer Hof mit Spielplatz und Spielgeräten, sogar mit kleiner Grillecke für die Erwachsenen.
Noch mehr Angebote erfahren Sie telefonisch oder senden Sie eine Nachricht direkt an den Vermieter. Es gibt zum Beispiel bei einer Wochenbuchung von 7 Nächten Rabatt.
Ich freue mich schon auf Sie,
Herzliche Grüße, Frau Astrid Bläser
Weitere Informationen
Ausstattungsmerkmale
- PKW-Parkplatz
- Satelliten-TV
- Ruhige Lage
- Einstellplatz für Fahrräder
- Nutzung Waschmaschine/Wäschetrockner
- W-Lan
- Eigener Garten
- Familienfreundlich
- Nichtraucher
- Gitterbett / Babybett
- Kinderbett
Konditionen
Bettwäsche und Handtücher sind kostenlos. Endreinigung und sämtliche Nebenkosten sind im Tagespreis enthalten.
Kinder bis 6 Jahre machen bei uns kostenfrei Urlaub.
Ein Haustier darf leider nicht mitgebracht werden.
Folgende Maßnahmen sind zu beachten:
a) Gäste müssen bei Anreise zum Zeitpunkt des Check-in symptomfrei sein.
b) Gäste müssten bei vorliegenden Symptomen unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
c) Sollte sich eine Infektion bestätigen, ist unverzüglich der Beherbergungsbetrieb
zu informieren, dieser informiert unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt.
d) Gäste, die aus einem Risikogebiet einchecken möchten, müssen mittels eines
ärztlichen Zeugnisses ihre Nichtinfektion nachweisen. Das ärztliche Zeugnis
muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut
veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise
vorgenommen worden ist.
e) Beherbergungsbetriebe sind grundsätzlich für Quarantäneunterbringungen nicht
geeignet.